Buchhaltung

Wie Frankfurter Finanzdienstleister Buchhaltungssoftware nach GoBD und DPR auswählen

Buchhaltung Programme Betriebe in Frankfurt am Main müssen GoBD, DPR, BaFin und ELSTER erfüllen. Der Vergleich zeigt Oracle NetSuite und SAP S/4HANA.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Buchhaltung Programme Betriebe in Frankfurt am Main müssen GoBD-Konformität, Datenzugriff für Prüfer und ELSTER-Schnittstellen abbilden.
  • Die DPR prüft börsennotierte Konzerne, die BaFin beaufsichtigt Banken und Wertpapierfirmen am Finanzplatz.
  • Oracle NetSuite eignet sich für international tätige Häuser, SAP S/4HANA für stark regulierte Konzernstrukturen.
  • Jede Software braucht Verfahrensdokumentation, Rollenkonzept und Aufbewahrung über zehn Jahre.
  • Gefälschte BMF-Schreiben im Umlauf: Buchhaltungssoftware muss Echtheit und Herkunft von Belegen prüfen können.

GoBD und DPR: Anforderungen des Frankfurter Finanzplatzes

Frankfurt am Main ist der größte Finanzplatz Kontinentaleuropas. Hier sitzen Banken, Fondsgesellschaften, Zahlungsdienstleister und die Deutsche Börse. Wer in dieser Stadt Buchhaltung betreibt, arbeitet unter Bedingungen, die über die normale kaufmännische Buchführung hinausgehen.

Die Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch, das Buchführungspflichten und Aufbewahrungsfristen regelt. Wer wissen will, welche Vorschriften dort im Einzelnen stehen, findet sie in der Übersicht der einschlägigen Gesetze und Verordnungen.

Darauf aufbauend konkretisieren die GoBD, was eine ordnungsmäßige Buchführung in elektronischer Form ausmacht. Hintergrund und Aufbau dieser Regeln sind in der Darstellung der GoBD nachlesbar.

Für Frankfurter Häuser heißt das: Jede Buchung muss nachvollziehbar, unveränderbar und maschinell auswertbar sein. Der Datenzugriff der Finanzverwaltung muss möglich bleiben, ohne dass die Software dafür umgebaut wird. Die GoBD verlangen zudem eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege entstehen, erfasst, verarbeitet und archiviert werden.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) kommt ins Spiel, sobald ein Unternehmen am regulierten Markt notiert ist. Die DPR prüft die Rechnungslegung stichprobenartig und anlassbezogen. Sie arbeitet mit der BaFin zusammen und kann Fehler in der Bilanzierung aufdecken, die bis in die Buchhaltungssoftware zurückreichen.

Für die Softwareauswahl bedeutet das: Das System muss nicht nur buchen, sondern auch prüfungsfähige Daten liefern. Ein Journal, das sich nachträglich ändern lässt, ohne Spuren zu hinterlassen, ist am Finanzplatz ein Ausschlusskriterium.

Warum Frankfurt am Main strenger ist als andere Standorte

Die Dichte an regulierten Instituten ist in Hessen höher als in jedem anderen Bundesland. Aufsichtsrechtliche Meldepflichten treffen auf handelsrechtliche Buchführungspflichten. Wer beides aus einer Datenquelle bedienen will, braucht eine Software mit klarer Datenhoheit.

Rolle von BaFin und ELSTER in der Buchhaltung

Die BaFin beaufsichtigt Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen. Sie verlangt von den Instituten belastbare Meldedaten, die aus der Buchhaltung stammen. Rechenwerke müssen also dieselbe Zahlenbasis haben wie die Aufsichtsmeldungen.

Ein aktuelles Risiko betrifft den Schriftverkehr selbst. Die BaFin warnt in einer Meldung vor gefälschten BMF-Schreiben, die im Namen der Finanzverwaltung verschickt werden. Solche Schreiben können Zahlungsaufforderungen oder angebliche Steueränderungen enthalten. Wer sie ungeprüft in den Buchhaltungsprozess übernimmt, riskiert Fehlbuchungen und Schäden.

Für die Praxis heißt das: Buchhaltungssoftware sollte Herkunft und Format eingehender Dokumente prüfen. Ein System, das Belege nur ablegt, aber nicht validiert, verlagert das Risiko auf die Fachabteilung.

ELSTER ist das Portal der Finanzverwaltung für die elektronische Steuererklärung. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und die Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen laufen über das ELSTER-Portal. Eine Buchhaltungssoftware, die sich nicht an ELSTER anbinden lässt, erzeugt Medienbrüche und Fehler.

Die Anbindung kann auf zwei Wegen erfolgen: über eine direkte Schnittstelle des Anbieters oder über den Export in ein ELSTER-konformes Format. Beide Wege sind zulässig, solange die Daten vollständig und unverändert übertragen werden.

Was Finanzleiter konkret prüfen sollten

  • Ist die ELSTER-Schnittstelle zertifiziert oder vom Anbieter dokumentiert?
  • Werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen aus der Buchhaltung vorbelegt?
  • Lassen sich Meldungen revisionssicher protokollieren?
  • Gibt es einen Abgleich zwischen gemeldeten und gebuchten Werten?

Oracle NetSuite und SAP S/4HANA im Vergleich

Am Frankfurter Finanzplatz stehen zwei Systeme besonders häufig zur Auswahl: Oracle NetSuite und SAP S/4HANA. Beide sind international verbreitet, unterscheiden sich aber in Architektur, Zielgruppe und Betriebsmodell.

Kriterium Oracle NetSuite SAP S/4HANA
Betrieb Cloud, mandantenfähig Cloud oder On-Premises
Zielgruppe Mittelstand bis internationaler Konzern Konzern und stark regulierte Häuser
Buchhaltung Integrierte Finanzbuchhaltung, mehrwährungsfähig Finanzbuchhaltung mit tiefem Kontenmodell
GoBD-Dokumentation Anbieterdokumentation, Verfahrensdokumentation selbst zu erstellen Umfangreiche Vorlagen, häufig durch Partner begleitet
ELSTER-Anbindung Über Partner oder Export Über Partner oder eigene Schnittstellen
Aufsichtsrecht Konfigurierbar, weniger vorkonfiguriert Viele branchenspezifische Vorlagen
Betriebsaufwand Gering, da Cloud Höher, abhängig vom Betriebsmodell

Oracle NetSuite punktet bei Unternehmen, die schnell international buchen müssen. Die Cloud-Architektur erlaubt mehrwährungsfähige Buchhaltung ohne eigenen Serverbetrieb. Für Frankfurt am Main bedeutet das: Ein Fondsdienstleister kann mehrere Gesellschaften in einer Instanz führen.

SAP S/4HANA punktet dort, wo Konzernstrukturen, Intercompany-Buchungen und aufsichtsrechtliche Meldewege tief abgebildet werden müssen. Banken und Versicherer finden hier Vorlagen, die an ihre Prozesse anschließen. Der Preis dafür ist ein höherer Einführungs- und Betriebsaufwand.

Die Wahl hängt nicht von der Größe allein ab. Entscheidend ist, wie viele Regularien das System ab Werk abbildet und wie viel eigene Verfahrensdokumentation nötig bleibt.

Praxisbeispiel: Fondsgesellschaft mit zwei Standorten

Eine Frankfurter Fondsgesellschaft mit 180 Mitarbeitern und einer Tochter in Luxemburg prüft beide Systeme. Die Buchhaltung muss GoBD-konform sein, täglich Daten für die Aufsicht liefern und Umsatzsteuer-Voranmeldungen über ELSTER abgeben.

NetSuite wird getestet, weil die Cloud-Einführung in drei Monaten möglich erscheint. S/4HANA wird getestet, weil die Konzernmutter bereits SAP nutzt. Im Test zeigt sich: NetSuite bildet die mehrwährungsfähige Buchhaltung schneller ab, S/4HANA liefert die tieferen Meldewege.

Die Entscheidung fällt zugunsten von S/4HANA, weil die Konzernkonsolidierung sonst zwei Systeme verbinden müsste. Die Verfahrensdokumentation wird an beiden Standorten vereinheitlicht.

Prüfkriterien für Finanzdienstleister

Wer in Frankfurt am Main Buchhaltungssoftware auswählt, braucht ein Bewertungsraster. Die folgenden Kriterien haben sich in der Praxis bewährt.

  1. GoBD-Konformität nachweisen lassen. Verlangen Sie vom Anbieter eine Dokumentation, die Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Datenzugriff beschreibt.
  2. ELSTER-Anbindung testen. Legen Sie eine Testmeldung ab und prüfen Sie, ob die Werte aus der Buchhaltung stammen.
  3. Aufsichtsrechtliche Meldewege prüfen. Klären Sie, ob BaFin-Meldungen aus derselben Datenbasis erzeugt werden können.
  4. Rollen- und Berechtigungskonzept bewerten. Trennen Sie Erfassung, Freigabe und Zahlung. Kein Mitarbeiter darf alle drei Schritte allein ausführen.
  5. Aufbewahrung und Archivierung klären. Zehn Jahre Aufbewahrung müssen ohne Medienbruch möglich sein.
  6. Anbieterstabilität prüfen. Fragen Sie nach Referenzen bei regulierten Instituten und nach der Update-Politik.
  7. Kosten über fünf Jahre rechnen. Lizenz, Betrieb, Beratung und Schulung gehören in dieselbe Rechnung.

Die Kriterien sind bewusst nicht nach Preis sortiert. Am Finanzplatz ist ein System, das Prüfungen nicht besteht, teurer als jede Lizenz.

Datenschutz und BSI-Anforderungen

Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten in der Buchhaltung rechtmäßig verarbeitet werden. Das BSI veröffentlicht Empfehlungen zur IT-Sicherheit, die für Finanzinstitute relevant sind. Der BfDI und die Landesdatenschutzbehörden können Auskunftsersuchen stellen, die aus der Buchhaltung bedient werden müssen.

Software muss daher Lösch- und Aufbewahrungskonzepte trennen können. Rechnungsdaten bleiben zehn Jahre, personenbezogene Zusatzdaten oft kürzer.

Dokumentation und Prüfsicherheit

Die Verfahrensdokumentation ist der Teil der Auswahl, der am häufigsten unterschätzt wird. Sie beschreibt in verständlicher Form, wie ein Geschäftsvorfall von der Entstehung bis zur Archivierung läuft.

Eine gute Dokumentation besteht aus vier Teilen: Allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation und Betriebsdokumentation. Jeder Teil muss zur eingesetzten Software passen.

Bei Cloud-Systemen wie Oracle NetSuite kommt hinzu, dass die technische Dokumentation teilweise beim Anbieter liegt. Verlangen Sie diese Unterlagen vertraglich, bevor Sie unterschreiben. Ohne sie fehlt der Nachweis für den Datenzugriff.

Bei SAP S/4HANA ist die Dokumentation umfangreicher, aber auch pflegeintensiver. Jede Anpassung am System muss die Verfahrensdokumentation nachziehen. Sonst beschreibt das Papier einen Prozess, den die Software nicht mehr ausführt.

Checkliste für die Auswahl

  • GoBD-Dokumentation des Anbieters liegt vor
  • ELSTER-Schnittstelle wurde getestet
  • Verfahrensdokumentation ist vollständig und aktuell
  • Rollenkonzept trennt Erfassung, Freigabe und Zahlung
  • Aufbewahrungsfristen sind systemseitig abgebildet
  • Prüfzugriff für Finanzverwaltung und DPR ist möglich
  • Datenschutzkonzept trennt Rechnungs- und Personendaten
  • Kosten über fünf Jahre sind berechnet

Ein letzter Punkt betrifft die Warnung der BaFin vor gefälschten BMF-Schreiben. Buchhaltungssoftware sollte eingehende Schreiben nicht automatisch als Steueränderung verbuchen. Eine manuelle Freigabe für ungewöhnliche Dokumente ist am Finanzplatz Standard.

Wer diese Punkte abarbeitet, hat eine Entscheidungsgrundlage, die einer Prüfung standhält. Die Softwarewahl ist damit kein IT-Projekt allein, sondern Teil der Compliance.

Häufige Fragen

Was bedeutet GoBD für die Auswahl von Buchhaltungssoftware? Die GoBD verlangen Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und maschinellen Datenzugriff. Jede Software muss diese drei Punkte erfüllen und in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein.

Muss meine Buchhaltungssoftware eine ELSTER-Schnittstelle haben? Nicht zwingend, aber ohne Anbindung entstehen Medienbrüche. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen laufen über ELSTER, ein Export ist der Mindeststandard.

Wann ist die DPR zuständig? Die DPR prüft die Rechnungslegung von Unternehmen am regulierten Markt. Sie arbeitet mit der BaFin zusammen und kann Fehler bis in die Buchhaltung zurückverfolgen.

Warum warnt die BaFin vor gefälschten BMF-Schreiben? Betrüger verschicken Schreiben im Namen der Finanzverwaltung. Wer sie ungeprüft verbucht, riskiert Fehlbuchungen. Software sollte ungewöhnliche Dokumente zur manuellen Freigabe vorlegen.

Wann lohnt sich SAP S/4HANA gegenüber Oracle NetSuite? S/4HANA lohnt sich bei tiefen Konzernstrukturen und aufsichtsrechtlichen Meldewegen. NetSuite ist schneller einsatzbereit und günstiger im Betrieb, bildet Regularien aber weniger ab Werk ab.

Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden? Handelsrechtlich gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Software muss diese Frist ohne Medienbruch abbilden und Lösungen für kürzere Datenschutzfristen bieten.

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